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Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 612

Ersatzstoffe, Ersatzverfahren und Verwendungsbeschränkungen
für dichlormethanhaltige Abbeizmittel

Ausgabe: Februar 2006
(BArbBl. 2/2006 S. 60, zuletzt geändert GMBl Nr. 22 vom 12. April 2007, S. 470)

 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.

 


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