Änderungen
Gegenüber der vorhergehenden Fassung vom 1. Januar 1993 wurden aufgrund des Inkrafttretens der BG-Vorschrift "Umgang mit Gefahrstoffen" (BGV B1)
– folgende Bestimmungen gestrichen:
| – | § 16, 41 und 47, |
– folgende Bestimmung geändert:
| – | § 50. |
Hinweis:
Ab April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter einer neuen Bezeichnung und Bestell-Nummer erhältlich.
Für alle bislang unter einer VBG- bzw. ZH 1-Nummer veröffentlichten Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, Merkblätter und sonstigen Schriften bedeutet dies, daß sie erst im Rahmen einer Überarbeitung oder eines Nachdrucks auf die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern umgestellt werden.
Bis zur vollständigen Umstellung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes auf die neuen Bezeichnungen. und Bestell-Nummern sind alle Veröffentlichungen in einem Übergangszeitraum von cm 3 bis 5 Jahren auch weiterhin unter den bisherigen Bestell-Nummern erhältlich.
Soweit für Veröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes eine neue Bezeichnung und Benummerung erfolgt ist, können diese in einer sogenannten Transfer-Liste des neuen Verzeichnisses des HVBG entnommen werden.




