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B. Zusätzliche Bestimmungen für Press- und Kerbgeräte

§ 19
Stellung des Zündbolzens

Press- und Kerbgeräte dürfen nur verwendet werden, wenn federbelastete Zündbolzen so eingestellt sind, dass ihre Spitze bei ungespanntem Gerät nicht über den Stoßboden in das Kartuschenlager hineinragt.

 


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