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VII. Inkrafttreten

§ 32
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1990*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten mit Schussapparaten" (VBG 45) vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. April 1983 außer Kraft.


Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

 


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