pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 13
Nitrieren, Scheiden, Waschen, Filtrieren

Einrichtungen zum Herstellen von Sprengöl sowie zum Herstellen und Fördern von Sprengölemulsionen müssen so angeordnet sein, daß eine gefährliche mechanische Beanspruchung des Sprengöls verhindert ist. DA

DA zu § 13:

Eine gefährliche mechanische Beanspruchung kann z. B. durch einen nicht festen Sitz von Einzelteilen dieser Einrichtungen oder durch Luftschläge in diesen auftreten.

 


News

Betriebliche Prävention
und Unfallversicherung
(BPUVZ)
Die BG


Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell
Kontakt | AGB | Datenschutzerklärung | Copyright | Impressum Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag