pr-o
Präventionsrecht-online
Benutzername:   
Passwort: 

§ 38
Herstellen der Mischungen

(1) Für Rohstoffe einschließlich Zumischpulver gilt § 34 Abs. 1 entsprechend. DA

(2) Für das Verarbeiten von Nitroglycerin und nitroglycerinhaltigen Mischungen gilt § 34 Abs. 2 entsprechend.

(3) Das Gelatinieren von Sprengölen in der Mischmaschine darf erst erfolgen, nachdem der Rührer aus dem Mischgefäß entfernt worden ist. Dies gilt nicht für Arbeiten "unter Sicherheit".

DA zu § 38 Abs. 1:

Zumischpulver sind die pulverförmigen Bestandteile der Sprengstoffmischungen.

 


News

Betriebliche Prävention
und Unfallversicherung
(BPUVZ)
Die BG


Fachzeitschrift für Sicherheitstechnik, Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung
sicher ist sicher – Arbeitsschutz aktuell
Kontakt | AGB | Datenschutzerklärung | Copyright | Impressum Präventionsrecht-digital GbR | Ein Gemeinschaftsunternehmen von Logo: BC Verlag BC-Verlag und Logo: Erich Schmidt Verlag Erich Schmidt Verlag