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VIII. Inkrafttreten

§ 86
Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1988*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die UVV "Herstellen von Patronen unter 20 mm (Patronenvorschrift)" (VBG 55l) vom 1. Januar 1962 in der Fassung vom 1. August 1978 außer Kraft.


*) Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

 


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