§ 4
Fabrikschild
An jedem Kran muss ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
Hersteller oder Lieferer,
Baujahr,
Fabriknummer,
Typ, falls Typbezeichnung vorhanden,
Typprüfungskennzeichen für typgeprüfte Krane.
An jedem Kran muss ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
Hersteller oder Lieferer,
Baujahr,
Fabriknummer,
Typ, falls Typbezeichnung vorhanden,
Typprüfungskennzeichen für typgeprüfte Krane.


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