BGR 500
Präventionsausschüsse der BGZ
Betreiben von Arbeitsmitteln
Stand: April 2008
Die vorhergehende Fassung vom Januar 2004 wurde um 16 Kapitel erweitert; siehe Kapitel 2.24 bis 2.39
(Aktualisierte Fassung 5. März 2007; siehe Abschnitte 2 und 3 sowie Kapitel 2.6, 2.12, 2.33 und Ergänzung des Kapitels 2.39;
siehe auch Hinweis zum zwischenzeitlich zurückgezogenen Kapitel 2.13 und 2.34)
Herausgeber:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)



