Chemikalien und GefahrstoffeVerordnung über die Mitteilungspflichten nach § 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen
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*)Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 zur 27. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Weichmacherälen und Reifen) (ABl. EU L 323 S. 51) und der Richtlinie 2005/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur achtundzwanzigsten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Toluol und Trichlorbenzol) (ABl. EU L 309 S. 13) in deutsches Recht. |


